Fernwärme-Grundpreis senken
Bei vielen Haushalten macht der Grundpreis 40–60 % der jährlichen Fernwärme-Rechnung aus — und er hängt direkt an der gebuchten Anschlussleistung. Wer dort ansetzt, kann dauerhaft sparen.
Aktualisiert: 02.11.2026
Wie der Grundpreis zustande kommt
Der Leistungsgrundpreis ist eine feste Jahresgebühr. Sie zahlen ihn unabhängig davon, wie warm oder kalt der Winter war und wie viel Wärme Sie tatsächlich verbraucht haben. Er errechnet sich aus zwei Faktoren:
Beispiel: 20 kW × 90 €/kW/Jahr = 1.800 €/Jahr Grundpreis — noch bevor eine einzige Kilowattstunde Wärme geflossen ist. Typische Marktpreise liegen 2026 zwischen 80 und 120 €/kW/Jahr, abhängig vom Versorger.
Warum die Anschlussleistung oft zu hoch ist
Die Anschlussleistung wird beim Vertragsabschluss festgelegt — häufig mit einem Sicherheitszuschlag, der damals sinnvoll erschien. Seitdem haben viele Gebäude eine oder mehrere dieser Veränderungen erfahren:
- ✓Nachträgliche Fassaden- oder Dachdämmung
- ✓Austausch alter Fenster gegen Wärmeschutzverglasungen
- ✓Reduzierung der beheizten Fläche (z.B. durch Auszug von Mietern)
- ✓Modernisierung der Heizungsanlage mit besseren Regelgeräten
Jede dieser Maßnahmen senkt den tatsächlichen Wärmebedarf — die vertraglich gebuchte Leistung bleibt aber unverändert, solange Sie keinen Antrag stellen.
Wann lohnt sich ein Antrag?
Differenz > 30 %
Wenn Ihre gebuchte Leistung mehr als 30 % über dem geschätzten Bedarf liegt, ist ein Antrag fast immer wirtschaftlich sinnvoll.
15–30 % Differenz
Lohnt sich oft, hängt aber stark vom Preis je kW/Jahr ab. Rechner nutzen und Ersparnis ausrechnen.
Unter 15 % Differenz
Ersparnis ist gering. Kosten für Energieberater-Nachweis (200–500 €) amortisieren sich möglicherweise nicht.
Noch nicht sicher, wie groß Ihr Einsparpotenzial ist?
Der Rechner schätzt Ihren Wärmebedarf anhand von Wohnfläche und Baujahr — und zeigt, wie viel Sie bei einer Senkung sparen könnten.
Einsparpotenzial berechnen →In vier Schritten zum niedrigeren Grundpreis
Aktuelle Anschlussleistung ablesen
Den Wert finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung unter „Leistungsgrundpreis" oder „Anschlussleistung" — angegeben in kW.
Bedarf einschätzen
Nutzen Sie den Rechner auf dieser Seite oder beauftragen Sie einen Energieberater für eine verbindliche Berechnung nach DIN EN 12831 (Kosten: ca. 200–500 €).
Antrag beim Versorger stellen
Reichen Sie den Nachweis schriftlich beim Fernwärmeversorger ein. Laut AVBFernwärmeV §4 hat dieser die Leistung anzupassen, sofern der Bedarf nachgewiesen wird.
Neue Rechnung prüfen
Nach Vertragsänderung sollte der nächste Grundpreis-Posten die gesenkte kW-Zahl ausweisen. Prüfen Sie die erste neue Rechnung sorgfältig.
Typische Ersparnisse — Beispielrechnung
| Senkung um | bei 80 €/kW/Jahr | bei 100 €/kW/Jahr | bei 120 €/kW/Jahr |
|---|---|---|---|
| 3 kW | 240 €/Jahr | 300 €/Jahr | 360 €/Jahr |
| 5 kW | 400 €/Jahr | 500 €/Jahr | 600 €/Jahr |
| 8 kW | 640 €/Jahr | 800 €/Jahr | 960 €/Jahr |
| 10 kW | 800 €/Jahr | 1.000 €/Jahr | 1.200 €/Jahr |
Jährliche Ersparnis durch Grundpreissenkung. Nicht eingerechnet: einmalige Kosten für Energieberater-Nachweis oder eventuelle Umrüstarbeiten am Hausanschluss (50–150 €).